Zulassung DIBt

Dibt zugelassen Brückenbelag

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Bauprodukte, für die es keine Anwendungsnormen gibt oder die wesentlich von den in der Bauregelliste A genannten technischen Regeln abweichen, bedürfen einer Zustimmung im Einzelfall oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, die in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt) erteilt wird.

 

Für GFK gibt es keine Anwendungsnorm. Deshalb ist (für den öffentlichen Bereich) eine Zulassung zwingend notwendig. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Die Kreise, kreisfreien Städte oder Kommunen haben darauf zu achten, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, also auch nur geregelte Bauprodukte mit Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall eingesetzt werden.

 

Wir haben unsere jahrzehntelange Erfahrung als Brückenbauer eingesetzt und eine GFK-Planke entwickelt, die als erste und immer noch einzige in Deutschland die Zulassung vom DIBt im Sinne der Landesbauordnung für Brücken als tragfähiges, konstruktives und befahrbares Teil hat.

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